Werbekennzeichnung bei Social Media-Angeboten
Hallo Ihr Lieben,
sind Euch in letzter Zeit auch vermehrt die Werbekennzeichnungen von Bloggern und Influencern auf Instagram aufgefallen? Oder fragt Ihr Euch vielleicht sogar selbst gerade wie Ihr Eure Beiträge in Zukunft kennzeichnen müsst? Dann seid ihr hier genau richtig! Denn ich möchte Euch heute über die neuen Regelungen aus Telemediengesetz und Rundfunkstaatsvertrag berichten. Klingt alles erstmal enorm kompliziert, aber keine Sorge! Wenn man sich einmal reingefuchst hat, sind die neuen Richtlinien zum Glück relativ eindeutig und nachvollziehbar ;)
Bei meinen Erläuterungen beziehe ich mich übrigens überwiegend auf den von den Medienanstalten veröffentlichten Leitfaden zur Werbekennzeichnung bei Social Media Angeboten. In ihren FAQ’s haben die Medienanstalten eine übersichtliche Hilfestellung für Blogger, Youtuber und Influencer zusammengestellt, auf die ich Euch gerne aufmerksam machen möchte.
Die Trennung und Kennzeichnung von Werbung dient laut Medienanstalten dem Erhalt der Medien- und Meinungsfreiheit, der Unabhängigkeit und Integrität medialer Angebote, der Glaubwürdigkeit und Authentizität der Anbieter und dem Schutz der Nutzer vor Irreführung.
Aber was heißt das jetzt konkret?
Eigentlich ganz einfach! Für jeden Nutzer von Social Media Angeboten wie Instagram, Youtube, Facebook, Twitter und Co. muss bei jedem Post, der in seinem Feed erscheint, klar ersichtlich sein, ob es sich hierbei um Werbung handelt.
Wenn Ihr einige Richtlinien beachtet, braucht Ihr keine Angst vor Klagen oder Abmahnungen haben.
Grunsätzlich gilt: Die Erwähnung oder Darstellung von Produkten, Marken, Dienstleistungen, Unternehmen, Regionen, Events, Reisen usw. aufgrund einer Vereinbarung oder Kooperation ist immer Werbung. Es spielt dabei keine Rolle, welche Art von Gegenleistung Ihr erhaltet (Entgelt, Produkte, Übernahme von Reisekosten oÄ.). Auch Rabattcodes und Gewinnspiele in Kooperation mit Marken, die Euch unentgeltlich Gewinne zur Verfügung stellen, müssen als Werbung gekennzeichnet werden.
Die Vorstellung von Produkten, die Ihr selbst erworben habt, so zum Beispiel in Form von Hauls oder Rezensionen oder aber die Erwähnung von Marken und Unternehmen, mit denen Ihr keinerlei Vereinbarungen getroffen habt, stellt keine Werbung dar. Somit muss auch das Verlinken von Freunden nicht als Werbung gekennzeichnet werden. Ausnahme: Ihr stellt Produkte oder Dienstleistungen zu positiv und einseitig dar oder Eure Vorstellung enthält Kaufaufforderungen und Affiliate Links.
Enthalten Eure Beiträge Produkte und Marken, die für den Inhalt eines Fotos oder Videos keine vordergründige Rolle spielen, handelt es sich hierbei ebenfalls nicht um Werbung. Diesen Produkten fällt eine sogenannte Nebenrolle zu, die keine Kennzeichnung erforderlich macht. Eine Hauptrolle spielt ein Produkt normalerweise immer dann, wenn es zum Anlass oder Aufhänger für einen Beitrag wird oder einen zentralen und dominierenden Bestandteil dessen darstellt. Der Werbezweck steht dann erkennbar im Vordergrund und muss dementsprechend klar gekennzeichnet werden. Von versteckter Schleichwerbung für Produkte in einer Nebenrolle solltet Ihr dringend absehen! Auch das fliegt früher oder später auf… und diesen Stress wollt Ihr Euch bestimmt lieber ersparen ;)
Gut zu wissen:
Habt Ihr einen ohnehin kommerziell ausgerichteten Account (ein eigenes Unternehmen oder einen Online-Shop), ist eine Kennzeichnungen Eurer Beiträge als Werbung nicht notwendig. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ihr neben der Werbung für Eure eigenen Produkte oder Dienstleistungen nicht auch vermehrt Beiträge mit anderen (zum Beispiel privaten) Inhalten postet.
Was gilt es bei der Kennzeichnung zu beachten?
Eure Werbekennzeichnungen sollten deutlich lesbar und sofort sichtbar sein. Versteckte oder unauffällige Kennzeichnungen sind nicht ausreichend. Die Medienanstalten halten die von Instagram und Facebook angebotenen Werbekennzeichnungstools (z.B. „Enthält bezahlte Promotion“) für ungeeignet, um auf werbliche Inhalte hinreichend aufmerksam zu machen. Eine Verwendung zusätzlich zur eigenen Kennzeichnung ist aber natürlich sinnvoll. Die Werbekennzeichnung sollte außerdem immer in der Sprache des Posts, bei mehrsprachigen Posts somit in beiden Sprachen erfolgen.
Die Kennzeichnung mit „Werbung“ oder „Anzeige“ muss unmittelbar zu Beginn eines Textes oder Blogbeitrages, bei Youtube Videos per Dauereinblendung oder ebenfalls zu Beginn des Videos erfolgen.
Grundsätzlich kennzeichne natürlich auch ich lieber einen Beitrag zu viel als Werbung, als einen zu wenig. Trotzdem bedeuten die neuen Regelungen nicht, dass wir jetzt alle unsere Beiträge als Werbung kennzeichnen müssen. Denn dann wäre die tatsächliche Unterscheidung ja auch nicht mehr möglich…
Das und mehr gibt es nachzulesen in der neuen Werbekennzeichnungs-Matrix der Medienanstalten. Hierbei handelt es sich übrigens nicht um Werbung haha ;)
Ich wünsche Euch viel Erfolg und wenig Kopfzerbrechen bei der Umsetzung der neuen Regelungen. Ich glaube wir werden uns schnell an die neue Art der Werbekennzeichnung gewöhnen. Verliert deshalb ja nicht den Spaß an Euren Social Media Kanälen!
Eure
Quelle: https://bit.ly/2zY62JC