26
Jul
2018
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Pressemitteilung „Model verklagt Frisör“ Prozess 2015-2018

Ein Friseurbesuch verläuft nicht immer zur Zufriedenheit der Kundschaft. Eine misslungene Haarfärbung könnte einen Kölner Friseursalon nun teuer zu stehen kommen: das Landgericht Köln hat der Schadensersatzklage eines unzufriedenen Models stattgegeben.

Nach zwei Beratungsterminen ließ sich die Klägerin Ende November 2015 in einem Kölner Friseursalon die Haare färben. Sie brachte überdies Haarteile mit, die in gleicher Weise gefärbt werden sollten.Jedoch blieb das gewünschte Farbergebnis „braun-gold“ aus.Stattdessen hatten die Haare einen deutlichen Rotstich. Auch zwei Rettungsversuche am gleichen sowie am Folgetag blieben ohne Erfolg und die Kundin unglücklich.

Sie verlangte nun von dem Landgericht Köln die Feststellung, dass die beklagte Inhaberin des Friseursalons ihr sämtliche Schäden zu ersetzen habe, die ihr wegen der misslungenen Haarfärbung entstanden sind und noch entstehen werden. Ihre Haare seien nämlich durch die gesamte Prozedur dauerhaft geschädigt und auch nicht mehr fähig, eine andere Farbe aufzunehmen. Als international tätiges Model seien ihr deswegen diverse Aufträge entgangen. Durch den Zustand ihres Haares sei sie auch seelisch sehr belastet.

Das Landgericht Köln hat sich in der mündlichen Verhandlung selbst davon überzeugt, dass die Haare der Klägerin nach wie vor geschädigt sind. Auch war es durch vorgelegte Lichtbilder davon überzeugt, dassdas damalige Farbergebnis nicht wie gewünscht „braun-gold“ sondernrot und damit mangelhaft war. Eine Nachbesserung war offenkundig fehlgeschlagen. Am Ende stand für das Landgericht fest, dass der Klägerin durch die missglückte Haarfärbung ein materieller Schaden im Hinblick auf die Haarteile sowie Verdiensteinbußen bei ihrer Modeltätigkeit entstanden sind. Es gab der Klage antragsgemäß statt.

In dem Streit um eine missglückte Haarcoloration im November 2015 hat sich das Model Liza Kohl mit der beklagten Inhaberin eines Kölner Frisörsalons vor dem Oberlandesgericht Köln zur Erledigung des Rechtsstreits auf die Zahlung einer Schadensersatzsumme geeinigt. Das Landgericht Köln hatte in der Vorinstanz eine Schadensersatzpflicht dem Grunde nach zuerkannt. Hiergegen war die Beklagte in Berufung gegangen.

1 Response

  1. Tine

    Bei so viel bunter Inspiration und Kreativität wären doch mal Regenbogen 🌈 gefärbte Haare bestimmt spaßig! 🦄

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