25
Jul
2017
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Die Markenanmeldung

Hallo Ihr Lieben,

heute kommen wir zum nächsten Teil meiner Serie rund um das Thema Unternehmensgründung! In den vergangenen Wochen berichtete ich euch bereits über die Entstehungsgeschichte meines Einhorn-Logos sowie den Aufbau eines Businessplans am Beispiel meiner Social Media, Marketing- und Produktionsagentur pukingunicorn, die ich im Jahr 2016 gegründet habe ;) Heute soll es um die Markenanmeldung gehen.

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Denn nachdem die Logoentwicklung abgeschlossen war, musste das Logo schnellstmöglich beim Deutschen Marken- und Patentamt angemeldet werden. Als sogenannte Marken gelten jegliche der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens dienlichen Wörter, Symbole oder Abbildungen. Der Kreativität sind dabei keine Grenzen gesetzt!

Bevor man ein Unternehmen gründet, sollte man aber selbstverständlich recherchieren, ob der gewünschte Name, die Domain oder ähnliche Logos bereits von anderen Unternehmern verwendet werden. Für die Recherche empfiehlt das DPMA verschiedene nationale und internationale Datenbanken. Dazu einfach in der Unterkategorie Recherche im Bereich Marke nachlesen. Rechte Dritter sollten nämlich auf keinen Fall verletzt werden. Sonst kann es später zu Rechtsstreitigkeiten kommen und das will ja keiner… Zum Glück war pukingunicorn noch frei ;)

Bei der Anmeldung muss man zwischen einer Reihe unterschiedlicher Markenformen wählen. Ich selbst habe eine sogenannte Wort-/Bildmarke angemeldet. Wort-/Bildmarken sind Kombinationen von Wort- und Bildbestandteilen oder Wörter, die grafisch gestaltet wurden. In meinem Fall handelt es sich um das springende Einhorn in Kombination mit der Subline pukingunicorn. Langfristig wünsche ich mir natürlich, pukingunicorn als Bildmarke am Markt zu etablieren, sodass Kunden mein Unternehmen nur anhand des Logos erkennen und im Optimalfall jegliche Einhörner pukingunicorn assoziieren. Bis dahin müssen auf jeden Fall noch viele Social-Media-Regenbögen gekotzt werden! Aber träumen darf man ja schon mal ;)

Mit der Eintragung in das Markenregister habe ich als Markeninhaberin das alleinige Recht erworben, Logo und Subline für die Kennzeichnung meiner Dienstleistungen zu benutzen. Pukingunicorn ist demnach sozusagen diebstahlgesichert ;)

logo unicorn

 

Bis dahin war es allerdings ein langer Weg…

Denn die Website des Deutschen Patent- und Markenamtes ist nicht sehr modern aufgebaut… im Gegenteil! Tagelang kämpfte ich mich durch Tabellen und Formulare. Mehrmals kontaktierte ich den Kundenservice. Zum Glück waren die Mitarbeiter super nett und hilfsbereit, denn andernfalls wäre ich vermutlich verzweifelt!

Zu Beginn stand ich vor der Wahl zwischen 3 unterschiedlichen Wegen der Markenanmeldung: online, per Post oder mit Hilfe einer speziellen Software. Beim Versuch pukingunicorn online anzumelden ist mein Rechner aber mehrfach abgestürzt, weshalb ich mich schlussendlich doch für die Markenanmeldung per Post entscheiden musste. Und Ihr glaubt ja gar nicht, was das für ein riesiger Stapel Papierkram war!

Zu den erforderlichen Angaben zählen:

  1. detaillierte Informationen zu Unternehmen und Inhaber (Firmenbezeichnung, Rechtsform, Name und Anschrift)
  2. eine genaue Wiedergabe der Marke, sprich das Einreichen der zu schützenden Marke (in meinem Fall Logo und Subline) als ausgedruckte Abbildung oder auf einem elektronischen Datenträger sowie eine wörtliche Beschreibung der verwendeten Farben. Dieser Teil ist extrem wichtig, denn die Markendarstellung ist genau so beim DPMA einzureichen, wie sie im Markenregister eingetragen werden soll und kann im Nachhinein nicht mehr geändert werden.
  3. ein Verzeichnis der Waren und/oder Dienstleistungen, die mit der angemeldeten Marke gekennzeichnet werden sollen. Alle Waren und Dienstleistungen sind aufgrund der sogenannten „Nizzaer Klassifikation“ in insgesamt 45 Klassen unterteilt. Alle Nizza-Listen zu den einzelnen Klassen umfassen wiederum rund 9000 Begriffe. Ein ganz schönes Chaos… Die Angabe der Klassen sowie die explizite Benennung der Waren und/oder Dienstleistungen ist aber extrem wichtig, damit der Schutzumfang einer Marke in einem späteren Streitfall klar artikuliert und gegebenenfalls verteidigt werden kann!

Von der Anzahl der beanspruchten Klassen hängt übrigens auch die Höhe der Anmeldegebühr ab, die zu Beginn schnellstmöglich zu überweisen ist. Aufträge werden nämlich erst nach Geldeingang bearbeitet. Sowohl in der Online-Anmeldegebühr in Höhe von 290 Euro als auch in der Gebühr in Höhe von 300 Euro für alle postalischen Anmeldungen sind bis zu drei Klassen inbegriffen. Ab der vierten Klasse werden pro Klasse zusätzlich nochmal 100 Euro fällig. Ich entschied mich damals, weitere 200 Euro für die beschleunigte Prüfung meiner Unterlagen zu bezahlen. Denn andernfalls hätte die Anmeldung bis zu 6 Monate gedauert… Die Gebühr war es mir daher auf jeden Fall wert. Denn ich war zu dem Zeitpunkt ja bereits als Firma tätig und wollte natürlich mit meiner Corporate Identity nach außen auftreten. Ich brauchte dringend Visitenkarten, Briefbögen und und und… Die Kosten musste ich allesamt vorstrecken, da auch die Zusage für meinen Gründerkredit damals noch auf sich warten ließ.

Zu allem Unglück kam mein Brief dann jedoch nie beim DPMA an sondern ging irgendwo auf dem Weg von Hamburg nach München verloren. So viel zum Thema beschleunigtes Verfahren. Die Unterlagen habe ich nie wieder gesehen… Und Ihr wisst was das bedeutet. Nämlich den ganzen Spaß noch einmal von vorne ausfüllen. Typisch Liza!

Beim zweiten Versuch kamen meine Unterlagen glücklicherweise tatsächlich an. Das DPMA bekommt jedoch jeden Tag unzählbar viele Markenanmeldungen. Die genaue Bearbeitungszeit kann daher selbst bei einem Antrag auf beschleunigte Prüfung nicht vorausgesagt werden. Es hieß also Warten…

Und die Zeit drängte. Ich wollte mein Logo vor Anmeldungsbestätigung nicht online stellen, wollte meinen Kunden gegenüber aber natürlich auch nicht unprofessionell wirken. Nach 2 Monaten habe ich es dann einfach online gestellt, obwohl ich dabei ein mulmiges Gefühl hatte. Denn noch hatte ich weder die Markenanmeldung noch den Gründerkredit in der Tasche. Aber ich stand zu hundert Prozent hinter pukingunicorn und war überzeugt von meiner Idee! Ein bisschen RisiKOHL ist eben immer dabei ;) Als Sportlerin mag ich Herausforderungen! #norisknofun

Eure Liza

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